Stand: 18. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtiger B2B-Hinweis
KV-Monitor Österreich richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. Der Kunde bestätigt beim Vertragsabschluss, das Abonnement für unternehmerische oder selbständige berufliche Zwecke zu erwerben.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist die SB Betriebs- und Handels GmbH, Schwarzauerstraße 6, 2624 Breitenau, Österreich, FN 376575 m, Landesgericht Wiener Neustadt (nachfolgend „Anbieterin“). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von KV-Monitor Österreich. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsgegenstand
KV-Monitor Österreich überwacht ausgewählte offizielle Internetquellen auf angekündigte oder veröffentlichte Änderungen österreichischer Kollektivverträge. Je nach Tarif kann der Kunde eine bestimmte Anzahl von Kollektivverträgen und Benutzern verwalten und Meldungen über verfügbare Kanäle erhalten.
Vorabmeldungen können auf offiziellen Ankündigungen beruhen, bevor ein endgültiges Dokument verfügbar ist. Endgültige Meldungen verweisen nach Möglichkeit auf das veröffentlichte Originaldokument.
3. Keine Rechts- oder Abrechnungsberatung
Die Meldungen und KI-gestützten Zusammenfassungen dienen der betrieblichen Information. Sie ersetzen keine rechtliche Prüfung, Steuerberatung oder Personalverrechnungsberatung. Der Kunde muss vor Umsetzung einer Änderung das verlinkte Originaldokument, dessen Anwendungsbereich, Übergangsbestimmungen und betrieblichen Besonderheiten eigenständig prüfen.
4. Registrierung und Benutzerkonten
Der Kunde muss vollständige und richtige Unternehmens- und Kontaktdaten angeben und Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff schützen. Benutzerkonten dürfen nur von berechtigten Personen des Kunden verwendet werden. Der Kunde informiert die Anbieterin unverzüglich über vermutete Sicherheitsvorfälle.
5. Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde wählt einen Tarif und Abrechnungszeitraum über den eingebundenen Zahlungsdienst aus. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Abonnements per E-Mail oder im Kundenkonto zustande. Der Vertragstext und die jeweils einbezogenen AGB werden dem Kunden elektronisch bereitgestellt.
6. Kostenloser Testzeitraum
Sofern beim Abschluss angeboten, kann der Kunde KV-Monitor 30 Tage kostenlos testen. Bereits beim Start des Testzeitraums wird eine gültige Zahlungsmethode hinterlegt. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, geht es automatisch in das ausgewählte kostenpflichtige Abonnement über. Vor der ersten Belastung wird eine Erinnerungsnachricht versendet. Ein kostenloser Testzeitraum kann grundsätzlich nur einmal pro Unternehmen genutzt werden.
7. Preise, Zahlung und Rechnungen
Es gelten die beim Vertragsabschluss angezeigten Preise und Abrechnungszeiträume. Die Preise werden inklusive österreichischer Umsatzsteuer angezeigt. Die Abrechnung erfolgt je nach Auswahl quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus. Zahlungen und Rechnungsbereitstellung werden über Stripe abgewickelt. Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach vorheriger Mahnung vorübergehend gesperrt werden.
8. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Nach dem kostenlosen Testzeitraum läuft das Abonnement für den gewählten Abrechnungszeitraum. Es verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, sofern es nicht vor dem nächsten Verlängerungszeitpunkt gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit über das Stripe-Kundenportal möglich und wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt die Nutzung möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Verfügbarkeit und Änderungen offizieller Quellen
Die Anbieterin bemüht sich um eine zuverlässige regelmäßige Überwachung. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit sowie die vollständige oder sofortige Erfassung jeder Änderung kann nicht zugesagt werden. Offizielle Stellen können Inhalte, Adressen, Formate oder Zugriffsmöglichkeiten ohne Vorankündigung ändern. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und Störungen bei Drittanbietern können die Bereitstellung vorübergehend beeinträchtigen.
10. Pflichten des Kunden
- Auswahl der tatsächlich für den Betrieb anwendbaren Kollektivverträge;
- Prüfung der Originaldokumente vor arbeitsrechtlicher oder abrechnungstechnischer Umsetzung;
- Aktualisierung von Kontakt-, Rechnungs- und Zahlungsdaten;
- keine missbräuchliche, sicherheitsgefährdende oder rechtswidrige Nutzung;
- keine Übermittlung von Personalakten, individuellen Gehaltsdaten oder anderen Beschäftigtendaten.
11. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, KV-Monitor für eigene betriebliche Zwecke im Umfang des gebuchten Tarifs zu nutzen. Eine Weitergabe, öffentliche Wiedergabe, systematische Vervielfältigung oder Weitervermarktung der aufbereiteten Inhalte ist ohne Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet. Rechte an offiziellen Originaldokumenten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
12. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Kunde entgegen der Leistungsbeschreibung personenbezogene Daten Dritter übermittelt, ist er für die dafür erforderliche Rechtsgrundlage und Information der betroffenen Personen verantwortlich.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Anbieterin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.